Samstag, 27. Januar 2018

Ursache-Prozess: Es gab keinen Plan B

Adrian Ursache steht seit Oktober wegen versuchten Mordes vor Gericht.


Ruhig, gelassen und bestimmt im Auftreten, dabei in manchen Momenten erstaunlich kenntnisfrei - so präsentierte sich die Leiterin des Polizeieinsatzes vom 25. August 2016 in Reuden an einem der letzten Verhandlungstage vor einer ausgedehnten Gerichtspause bis zum Februar als Zeugin vor Gericht.  Annett W. hatte den Einsatz mitgeplant, in dessen Folge der frühere "Mister Germany" Adrian Ursache seit Oktober wegen versuchten Mordes vor Gericht steht. Als  Chefin des Polizeireviers Burgenland war sie um Amtshilfe gebeten worden, damit ein Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung des Hauses der Familie Ursache durchführen konnte. Angesichts des ihr bereits bekannten Adrian Ursache, sagte Annett W., habe dabei die höchste Konzentration darauf gelegen, „dass niemand dabei zu Schaden kommt“.

Aus Sicht der Polizei habe es sich bei dem Einsatz um eine außerordentliche Lage gehandelt. „Herr Ursache war früher schon verbal aggressiv gegen Beamte geworden“, sagte die 42-Jährige. Deshalb sei das Objekt durch zivile Beamte vorab überwacht worden, auch deren Einsatz habe dann aber auf die besondere Gefährlichkeit der Situation hingewiesen. „Die Zivilkräfte sind erkannt worden, Unterstützer von Herrn Ursache versuchten, die Fahrertür ihres Fahrzeuges zu öffnen und schließlich wurde der Heckscheibenwischer des Autos abgerissen.“ Sie habe die Kräfte daraufhin aus Reuden abgezogen.

Annett W. kannte zu dieser Zeit bereits Videos, die der jetzt Angeklagte ins Internet gestellt hatte. „Herr Ursache war früher schon verbal aggressiv gegen Beamte geworden“, beschrieb sie. In den Filmen habe er Behördenmitarbeiter als „Nasenbären“, „Nazis“ und „Clowns“ beschimpft, bis diese gezwungen waren, frühere Einsätze etwa zur Zustellung von Bußgeldbescheiden abzubrechen. Das habe sie als „Demütigung“ empfunden.

Diese Vorgeschichte ebnete dann wohl auch den Weg zur Eskalation am 25. August. Da die Einsatzleitung zum Schluss gekommen war, dass eine vernünftige Kommunikation mit Ursache vor Ort ohnehin nicht möglich sein werde, „weil er Behördenmitarbeiter generell nicht anerkennt“, verzichtete man darauf, speziell psychologisch geschulte Beamte als Verhandler einzusetzen. Es sei kurz zuvor bekannt geworden, dass Ursache angekündigt habe, dass er sich eine scharfe Waffe besorgen wolle. „Jeder Unterhändler hätte sich genauso in Gefahr gebracht wie die SEK-Beamten“, sagte Annett W., die früher selbst Angehörige in der Unterhändlergruppe war und vor Gericht ruhig, sachlich und überaus detailkundig auftrat.

Dass die Zielperson, gegen die ein ziviler Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung über die Vermögenslosigkeit vollstreckt werden sollte, am Morgen des Ereignistages im Auto weggefahren sei, was der Polizei nach Ansicht der Verteidigung die Chance verschafft hätte, Adrian Ursache ohne die Gefährdung anderer Personen festzunehmen, sei der Einsatzleitung nicht bekannt gewesen. Zudem, so Annett W., habe es keinen Plan B zum geplanten Zugriff der bereitstehenden 149 Beamten auf dem Grundstück gegeben. Den Vorhalt von Rechtsanwalt Manuel Lüdke, ob sie einen SEK-Einsatz gewollt habe, wies W. ebenso zurück wie die Vermutung, es habe politische Vorgaben für ihre Einsatzplanung gegeben. „Das war zu keiner Zeit der Fall.“

Keine Erklärung hatte sie dafür, dass allen beteiligten Behörden unbekannt war, in wie viele Grundstücke in unterschiedlichem Besitz sich das ins Visier genommene Zielgebiet wirklich aufteilte. Sie sei von zweien ausgegangen, sagte Annett W., von einem dritten sei ihr nichts bekannt gewesen. Dadurch waren im Verlauf des Einsatzes auch Unterstützer von Adrian Ursache festgenommen worden, die sich auf einem Gelände und in einem Gebäude befanden, das die Beamten nach Ansicht der Verteidigung gar nicht hätten betreten dürfen.

Adrian Ursache zog daraus einmal mehr den Schluss, dass er einem „totalitär-faschistischem System“ gegenüberstehe, das ihn zur Zeit „in Geiselhaft im KZ JVA Halle“ halte. Bemerkungen, die die Staatsanwaltschaft wörtlich ins Verhandlungsprotokoll aufnehmen ließ. Der 43-Jährige versicherte anschließend mehrfach, dass er fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehe. Auch das solle ins Protokoll. Er sei kein „Reichsbürger“, sondern "jüdischen Glaubens" (Ursache) und fest entschlossen, zu kämpfen, „damit sich unsere Geschichte nicht wiederholt“.

Der Prozess wird am 12. Februar fortgesetzt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen