Sonntag, 9. April 2017

Heiko Maas gegen den Hass: Internet unter Aufsicht


Nicht mehr nur strafbare, sondern auch rechtswidrige Inhalte möchte Bundesjustizminister Heiko Maas künftig aus dem Internet heraushalten. Was aber ist eigentlich der Unterschied? Abgesehen davon, dass das eine bestraft wird und das andere im deutschen Verwaltungsrecht nicht nur straffrei bleibt, sondern sogar Bestandskraft erlangen kann?

Das ist schnell erklärt. Neulich etwa hätte die deutsche Medienaufsicht einer sportbegeisterten Bank beinahe verboten, die Handball-WM im Internet zu übertragen. Eigentlich wäre das nämlich Rundfunk und der braucht in Deutschland immer eine Lizenz. Besaß die Bank nicht. Hat auch der Youtube-Star Piet Smiet nicht, der im Netz Videos sendet, in denen er sich durch Computerspiele kämpft. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten droht ihm deshalb nun damit, seinen Kanal zu schließen.

Der ist, so einfach ist das, zwar nicht strafbar, aber rechtswidrig.

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