Samstag, 17. November 2018

AKA Elektrik und Biox Ultra: Warum die DDR Werbung abschaltete


Wer ihn damals jeden Abend sah, kann die Melodie noch heute mitsingen. „Baden mit Badusan, Badusan, Badusan“! Oder auch „AKA Elektrik, in jedem Haus zu Hause“. Viel mehr hatten die sogenannten "Verbrauchertipps" im DDR-Fernsehen nicht zu bieten - aber die beiden Werbespots, die natürlich nicht so heißen durften, haben Ewigkeitscharakter für die Generationen, für die sie die erste Begegnung mit Werbung waren.

In den 60ern hatte die DDR angefangen, mit dem Aufbau des Sozialismus im Land auch Werbung zu machen. Zwischen 1959 und 1976 wurden rund 4 000 Werbesendungen im DDR-Fernsehen ausgestrahlt. Wenig im Vergleich zum Westen, viel aber für einen Staat der Bückwirtschaft, in dem sich begehrte Waren nur über Beziehungen besorgen ließen.

In einer funktionierenden Planwirtschaft hätte planmäßig für nichts Werbung gemacht werden müssen, weil jederzeit planmäßig und bedarfsgerecht produziert worden wäre. Die Praxis allerdings  sah anders aus: "Tausend Tele-Tips", die am Vorabend ausgestrahlte Fernsehwerbesendung,  sollte Schluss machen mit dem Verstecken der "beachtlichen neuen Erzeugnisse des Siebenjahresplanes in einem verhängten Schaufenster", das das SED-Organ Neues Deutschland kritisiert hatte. Während politisch mit Slogans wie "Chemie gibt Brot, Wohlstand und Schönheit" Reklame für den Sozialismus gemacht wurde, sollte Werbung für Küchenmaschinen, Mopeds und Kaffeefilter zeigen, wie modern die DDR ist und wie gut es ihren Bürgern geht.


So kam der Minol-Pirol in die Welt, es gab eine "HO-Frühjahrsmode", Kofferradios vom VEB Stern-Radio Rochlitz und Berlin-Kosmetik, "Biox Ultra - die gute Zahnpasta" und "Esda - der Qualitätsstrumpf" wurden neben dem "Wartburg - ein zuverlässiger Wagen" angepriesen, obwohl der ohnehin nur auf Vorbestellung zu haben war. Laut eigenem Statut wollte das Werbefernsehen "auf Leitbilder orientieren, die dem entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus entsprechen". Der Schriftsteller Uwe Johnson beobachtete diese Bemühungen von Westberlin aus und schrieb 1964 im Tagesspiegel: "Es werden aber tatsächlich Waren angepriesen, Seifen, Suppen, Sorten, und erstaunlicherweise mit den bekannten Mitteln der Übertreibung und anderer dreister Rhetorik."

Alles wie überall, nur aus heutiger Sicht unbeholfen und daher sympathischer. "Mein Mann und Fewa-flüssig, die beiden sind Gold wert", sagt eine Hausfrau, die mit demselben Spruch und anderem Markennamen auch in der ARD hätte auftreten können.

Die Werber fingen sich damit Kritik ein, zumal sie meist Ladenhüter bewerben mussten, die auch mit Werbung niemand haben wollte. Eier zum Beispiel, die immer beworben wurden, wenn es zu viele gab. 1972 kam dann ein Spot für einen  Geschirrspülautomaten heraus, eine Revolution der DDR-Küchen, die in einer Überflutungswelle endete. Der Spot verschwand. "AKA Elektrik" blieb, die Abkürzung stand für: "Aktiv auf dem Markt - Konzentriert in der Handelstätigkeit - Aktuell im Angebot".

Mitte der Siebzigerjahre war plötzlich Schluss mit „AKA Elektrik, in jedem Haus zu Hause“  und dem  legendären Unterleibswasser "Yvette Intim", das "nach Meinung namhafter Frauenärzte" eigentlich auch "jeder Mann" verwenden sollte. Die Werbesendung „TTT“ endete kommentarlos, indem sie aus dem Programm flog.  Zuvor hatten die Minister der DR-Regierung ganz demokratisch beschlossen, dass Werbung Quatsch sei, weil ohnehin nichts Neues mehr auf den Markt kam.

Erst Mitte der 70er-Jahre bemerkten die zuständigen Entscheidungsträger, dass da kaum noch etwas zu bewerben war und beendeten den 17-jährigen Feldversuch. Da half es auch nicht, dass wenigstens ein 1965 produzierter Spot dem Ideal der sozialistischen Fernsehwerbung schon recht nahe gekommen war. Mann und Frau sitzen am gedeckten Tisch: "Weißwein ist so recht das Getränk unserer Zeit. Für unseren Optimismus. Weißwein für glückliche Menschen, die sich gemeinsam über Vollbrachtes freuen."

Mittwoch, 14. November 2018

Blockchain: Wie die DSGVO in Europa die Zukunft beendet hat

Datenverarbeitung im Honecker-Bunker.

Blockchain-Anwendungen gelten als Basis für neue Geschäftsmodelle. Eigentlich. Denn mit ihrer neuen Datenschutzverordnung aber macht Europa die breite Nutzung der neuen Technologie dauerhaft unmöglich.

Mit dem Höhenflug der virtuellen Währung Bitcoin Ende vergangenen Jahres rückte der Begriff Blockchain zum ersten Mal in den Fokus einer breiteren Öffentlichkeit. Das schnelle Geld lockte, der steile Anstieg auf bis zu 20 000 Dollar für einen einzigen Bitcoin verführte viele, auch ein paar Euro auf das zu setzen, was nach Meinung vieler Experten ein Stück Zukunft mitten in der Gegenwart ist.

Allerdings nicht, weil Blockchain-Geld wie Bitcoin, Ethereum, Ripple oder IOTA schnelle Gewinne verspricht. Sondern weil die Technologie, die hinter den sogenannten Kryptowährungen steckt, zahllose andere Anwendungen ermöglicht. Bei jeder Blockchain - zu Deutsch so viel wie „Blockkette“ - handelt es sich um eine Art elektronisches Fahrtenbuch, an dem viele Teilnehmer schreiben. Jeder Nutzer hat Einsicht in alle Transaktionen, die Daten liegen nicht bei einem einzelnen Anbieter wie etwa bei Google, Amazon oder Facebook, sondern auf vielen dezentralen Computern zugleich. Dennoch sind sie nicht manipulierbar, weil jeder später geschriebene Eintrag für die Echtheit aller früheren garantiert: Was einmal in der Blockchain steht, ist nachträglich nicht veränderbar - so wie ein zwei Monate alter Eintrag in einem Fahrtenbuch nicht korrigiert werden kann, weil sich sonst automatisch die Endsumme ändern müsste.

Eine solche Buchhaltung braucht keinen Buchhalter mehr, Überweisungen benötigen keine Bank, die Abrechnung etwa von Stromkosten geschieht automatisch und Mietverträge oder Interneteinkäufe können über sogenannte Smart Contracts geschlossen werden. Die Initiatoren der sozialen Netzwerke minds.com und steemit.com nutzen eine Blockchain, um Facebook Konkurrenz zu machen. Das niederländische Startup Channels dagegen baut einen Messenger auf Blockchainbasis und die Macher von Dtube.com setzen auf ein dezentrales Youtube ohne den Datenhunger des Originals.

Die Blockchain bietet damit die Möglichkeit, das vielkritisierte Datenmonopol der Internetriesen aufzuheben. Zudem: Eine Zensur von Inhalten, die über Blockchain-Netzwerke oder - Messenger verbreitet werden, ist so wenig möglich wie ein Auslesen privater Daten durch Werbenetzwerke oder Behörden.

Ein Ziel, das auch die im März in Kraft getretene neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verfolgt. Ausgerechnet das über Jahre entwickelte Projekt aber droht nun, Blockchain-Anwendungen in der EU für die Zukunft rein  rechtlich gesehen unmöglich zu machen.

Schuld daran ist Artikel 17 der DSGVO, der ein „Recht auf Löschung“ festschreibt. Danach kann jeder Mensch verlangen, dass Betreiber von Internetseiten oder soziale Netzwerke von ihm hinterlassene Daten löschen, wenn er das wünscht. Eine Vorgabe, die sich bei einer Blockchain-Anwendung nicht realisieren lässt, weil jede nachträgliche Veränderung der quasi wie die Steine eines Hauses aufeinandergeschichteten Blöcke den gesamten Bau zum Einsturz bringen würde.

Ein Problem, das der grüne EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht „eine besondere Herausforderung für Blockchain-Anwendungen“ nennt, „da hier eine nachträgliche Veränderung von einmal eingegeben Datensätzen nicht mehr möglich ist“. Der 35-jährige Politiker gilt als Vater der DSGVO, er hat die Grundzüge der Verordnung entworfen und sechs Jahre lang für den verschärften Datenschutz gekämpft. Heute verweist er darauf, dass es ja Versuche gebe, „Blockchain-Anwendungen mit anonymisierten Daten oder mit ausdrücklichem Verzicht Betroffener auf nachträgliche Löschungsmöglichkeiten zu entwickeln“. Albrecht gesteht zu, dass das „mit einem besonderen Aufwand verbunden“ wäre, gelänge es denn, eine Lösung zu finden.

Aber bisher gibt es die ohnehin nicht, so dass Albrecht einen Ausweg nur darin sieht, dort, wo nicht gelöscht werden kann, „die Notwendigkeit fortgesetzter Datenverarbeitung zu rechtfertigen“. Die DSGVO lässt es zu, Daten trotz Löschwunsch weiterzuspeichern, wenn eine ausreichende Begründung vorliegt. Damit ließe sich „Recht auf Vergessenwerden“ aushebeln - zumindest, bis Gerichte anders urteilen.

Spätestens dann aber wäre Europa einmal mehr abgekoppelt von einer neuen Entwicklung, die in den nächsten Jahren den Alltag von Millionen verändern wird. Jan Phillip Albrecht allerdings sieht das nicht so dramatisch. Beim Recht auf Vergessenwerden gehe es „ja eigentlich um das De-Indexieren von Suchmaschinenergebnissen“, versichert er.

Personenbezogene Daten, die in einer Blockchain gespeichert werden, seien davon nicht betroffen, liest er aus der DSGVO, was dort nirgendwo steht. Aber besser so, denn bei dezentralen Netzwerken wie Steemit.com fehlt es schon am von der EU-Richtlinie erwähnten „Verantwortlichen“, dem Löschwünsche gemeldet werden müssen.