Dienstag, 5. August 2014

Recht auf Vergessen: Saubere Europa-Suche

Zwei Monate nach dem wegweisenden Urteil zum Recht auf Vergessenwerden hat der Internetriese begonnen, seinen Suchindex zu bereinigen - allerdings nur in Europa.

Alles neu machte der Mai. Auf Antrag des Spaniers Mario Costeja González entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor zehn Wochen, dass Suchmaschinenbetreiber verpflichtet sind, Suchergebnisse aus ihrem Index zu löschen, wenn Privatpersonen dies unter Verweise auf ihre Persönlichkeitsrechte verlangen. González hatte zuvor vergebens versucht, einen Eintrag über sich aus einem Online verfügbaren Zeitungsarchiv entfernen zu lassen. Nun bekam er zumindest grünes Licht, Google einen Hinweis auf den Archiveintrag zu verbieten.

In den acht Wochen seit der Entscheidung hat das Vorgehen des Mannes Schule gemacht. Nachdem Google ein Formular für Löschanträge ins Netz stellte, meldeten sich fast 100 000 Menschen mit dem Wunsch, den Suchindex um Links bereinigen zu lassen, die sie selbst betreffen. Insgesamt verlangten europäische Bürger eine Beseitigung von rund 328 000 Links. Darunter befindet sich nach Angaben von "Golem" auch ein erster Link zum Internet-Lexikon Wikipedia, den Google-Nutzer in Europa künftig zwar noch direkt über die Enzyklopädie finden können, nicht mehr aber über die deutsche oder französische Google-Suche.

Etwa die Hälfte der Wünsche hat Google bislang erfüllt. In einem Drittel der Fälle wurden Löschwünsche als unbegründet abgelehnt, bei etwa 15 Prozent seien die Antragsteller aufgefordert worden, zusätzliche Informationen nachzureichen. Auch nach der Entfernung der Links zu Informationen aus der Vergangenheit, die Betroffene nicht mehr im Netz sehen wollen, bleiben die kritisierten Ursprungseinträge erhalten.

Und auch Google findet sie noch - vorausgesetzt, Internetnutzer wechseln von der deutschen Suchseite google.de zur internationalen Seite google.com. Das ist jederzeit problemlos mit einem einzigen Klick möglich, was Datenschützer empört. Wird doch so aus dem funkelnagelneuen „Recht auf Vergessenwerden“ eine Farce mit umgekehrtem Ergebnis. Einerseits sind Suchergebnisse, die auf google.de gelöscht werden, über google.com immer noch auffindbar. Andererseits informiert Google Seitenbetreiber über die Entfernung bestimmter Seiten aus dem Suchindex. Was in mehreren Fällen dazu führte, dass Initiatoren von Löschanträgen in die Öffentlichkeit gerieten. Google hat die Kritik zurückgewiesen. Die Information diene dazu, ungerechtfertigte Löschwünsche herauszufiltern.

Der Forderung deutscher Datenschützer, Suchergebnisse auf Verlangen weltweit zu säubern und dies ohne Mitteilung an die jeweils andere Seite zu tun, haben sich europäische Aktivisten wie Gwendal Le Grand vom französischen Verbraucherschutzportal CNIL angeschlossen. Die nur auf einzelne Ländersuchseiten begrenzte Löschung stelle, hieß es dort, „die Effektivität der gesamten Entscheidung infrage.“

Allerdings wären die Auswirkungen einer anderen Vorgehensweise unkalkulierbar. Müsste Google weltweit sperren, was in einzelnen Ländern als löschwürdig gilt, drohte eine Art chinesisches Internet: Nicht nur Chinesen würde keine Informationen mehr zum Tian'anmen-Massaker finden, sondern auch Deutsche; die russische Liste für gesperrte Seiten würde auch in den USA gelten und das türkische Twitterverbot beträfe wie die deutschen Gema-Sperren auf Youtube Nutzer überall auf der Erde.

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