Montag, 5. Juni 2017

Big Brother im Bundestag: Erich Mielkes feuchter Traum


"Der Bundesrat hat in seiner 958. Sitzung am 2. Juni 2017 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 18. Mai 2017 verabschiedeten Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen", heißt es auf der offiziellen Seite des Ländergremiums lapidar. Im Bundestag hatte die Mehrheit von Schwarz-Rot zuvor für das Gesetz votiert, wie die grün mitregierten Länder sich in der Abstimmung im Bundesrat verhalten haben, ist nirgends vermerkt. Klar ist jedoch: Das neue Gesetz öffnet die Türen weit zu einem Überwachungsstaat ganz neuer Qualität. Erich Mielke, der Chef der Staatssicherheit der DDR, hat vom Ausmaß dessen, was das als "Drucksache 391/17" öffentlich kaum wahrgenommene Gesetz möglich machen wird, nicht einmal feucht geträumt.

Denn die neue Bestimmung sorgt nicht nur dafür, dass die bisher von 90 Prozent der Deutschen verschmähte und ignorierte Möglichkeit, die elektronischen Komponenten des Personalausweises freischalten zu lassen und zu nutzen, künftig von Amts wegen freigeschaltet werden. Sondern sie gestattet es "Polizeibehörden des Bundes und der Länder, dem Militärischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst, den Verfassungsschutzbehörden, Steuerfahndungsdienststellen, dem Zollfahndungsdienst und den Hauptzollämtern“ nebenher aus, die Datenbanken, in denen die Personalausweis-Passbilder der Deutschen gespeichert sind, automatisch zu Fahnungszwecken zu nutzen.

Dazu braucht es keinen richterlichen Beschluss, nicht einmal ein staatsanwaltschaftliches Ersuchen. Die befugten Behörden bekommen -bis Mai kommendes Jahres einfach einen eigenen Zugang zu den Lichtbild-Archiven, in denen sie dann abprüfen können, was immer sie wollen, sobald es ihnen nötig scheint. Was und warum das ist, bleibt Geheimnis der jeweiligen Behörde. Weder Bürger, die Gegenstand einer Recherche geworden sind, noch Datenschützer erhalten Informationen darüber.

Ein mächtiges Werkzeug, das künftig noch mächtiger werden wird, wenn Gesichtserkennungprogramme, wie sie Google und Apple bereits entwickelt und - zumindest außerhalb Deutschlands - eingeführt haben, immer treffsicherer werden. Da der Personalausweis nicht nur ein elektronisches Passbild enthält, sondern auch die Fingerabdrücke des Inhabers, ist die Identifizierung eines Menschen nach einem Abgleich eines Fotos, das zum Beispiel mit einer Überwachungskamera gemacht wurde, ein Kinderspiel. Der Abgleich könnte automatisch erfolgen, zugegriffen werden könnte, befürchten Datenschützer, eines Tages auch auf die Kameras des Maut-System, die derzeit noch nur benutzt werden dürfen, um Fotos von Lkw-Kennzeichen zu machen.

Im Augenblick schließt die Politik eine solche flächendeckende Überwachung noch aus. Doch die Geschichte der Vorratsdatenspeicherung (VDS) lehrt, dass die Betonung immer auf "noch" liegt: Als die zuvor als verfassungswidrig abgeschaffte VDS zum zweiten Mal eingeführt wurde, wurde festgelegt, dass die von Providern zu speichernden Verbindungsdaten und GPS-Positionen ausschließlich bei der Verfolgung schwerer und schwerster Straftaten genutzt werden dürfen, also etwa bei Mord wie im Fall der 2015 in Halle ermordeten Studentin Mariya Nakovska.

Der Vorsatz hielt nicht lange. Eben erst hat die Bundesregierung die Liste der Delikte verlängert, bei denen Kommunikations- und Standortdaten abgefragt werden dürfen: Neben Delikten wie Völkermord, Hochverrat, Mord und Totschlag oder Verbreitung von Kinderpornografie sollen Ermittler künftig auch bei einfachem Einbruchdiebstahl auf die Daten zugreifen können. Die Bundesregierung ließ sich dabei auch nicht von einem Urteils des EuGH irritieren, der die Vorratsdatenspeicherung zwischenzeitlich als "rechtswidrig" verworfen hatte.

Keine zwei Jahre waren seit der Wiedereinführung der VDS vergangen und schon war sie vom Werkzeug der letzten Not zum polizeilichen Alltagsinstrument gegen Trivialkriminalität geworden. Ebenso schnell könnte es bei der Nutzung der Lichtbildarchive der Personalausweisregister und ihrer Verknüpfung mit den biometrischen Datenbanken der Fingerabdrücke und hochintelligenten Gesichtserkennungsalgorhitmen gehen. Big Brother wird es dann einfach wie nie: Sobald das Bild eines Verdächtigen vorliegt, reicht ein Tastendruck, um seinen Namen und seine Daten zu ermitteln.


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